Über 230 km/h auf Walliser Autobahn Junglenker filmen Raserfahrt – und bringen Polizei auf die Spur

dmu

25.4.2024

Die Walliser Kantonspolizei hat zwei junge Raser aufgrund Videos in sozialen Netzwerken ermittelt.
Die Walliser Kantonspolizei hat zwei junge Raser aufgrund Videos in sozialen Netzwerken ermittelt.
Kantonspolizei Wallis

Die Walliser Justiz hat zwei junge Raser verurteilt. Ein 21-Jähriger war mit 250 km/h auf der Autobahn unterwegs, ein 23-Jähriger mit 235 km/h. Beide veröffentlichten Videos ihrer Fahrt in sozialen Medien.

dmu

25.4.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Die Kantonspolizei Wallis hat zwei junge Raser ausfindig gemacht, weil diese Videos ihrer Fahrt in sozialen Medien veröffentlicht haben.
  • Ein 23-Jähriger war mit 235km/h, ein 21-Jähriger mit 250 km/h auf der Autobahn unterwegs.
  • Beide mussten ihren Führerschein abgeben und Geldstrafen bezahlen.

Ende Juli 2022 war sich der Nutzer eines Snapchat-Accounts wohl nicht bewusst, welche Folgen die Verbreitung eines Videos haben würde: Er filmte sich dabei, wie er auf einem Abschnitt der Rhône-Autobahn A9 im Mittelwallis eine Spitzengeschwindigkeit von über 250 km/h erreichte.

Nachdem die Polizei den Raser identifiziert hatte, wurde er bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt und bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Letztere verurteilte ihn Ende letzten Jahres wegen eines Raserdelikts, wie die Kantonspolizei Wallis am Donnerstag mitteilt. Es handle sich um einen Portugiesen, der zum Zeitpunkt der Tat 21 Jahre alt war.

Einige Monate später fand er einen Nachahmer: Ende November 2022 kursierte ein weiteres Raserdelikt-Video auf der Plattform TikTok, das von der Polizei gesichtet wurde. Ein damals 23-jähriger Schweizer veröffentlichte ein Video, welches eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Autobahnteilstück zwischen Gamsen und Visp zeigte. Der Lenker raste mit einer Geschwindigkeit von 235 km/h anstelle der erlaubten 100 km/h durch einen Tunnel.

Ein Wiederholungstäter

Die Ermittlungen der Polizei ergaben gemäss Mitteilung, dass der Lenker im Zeitraum zwischen 2020 und 2023 zahlreiche weitere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz begangen hat, darunter die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, Unaufmerksamkeit auf der Strasse und im Strassenverkehr sowie das Verursachen von vermeidbarem Lärm. Er besass Videomaterial dieser Wiederhandlungen.

Bei einem der Raser handelte es sich um einen Wiederholungstäter. Aus diesem Grund wurde ihm der Führerschein dauerhaft entzogen. Dem zweiten Raser wurde der Führerschein für zwei Jahre entzogen. Beide wurden zur Zahlung einer Geldstrafe sowie der Kosten für das Gerichts- und Verwaltungsverfahren verurteilt.

Die Walliser Justiz bearbeitet derzeit mehrere Strafverfahren wegen ähnlicher Sachverhalte.